Photovoltaikanlagen Oberzent (Odenwald)

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Unsere PV-Module zeichnen sich durch ihre Leistungsstärke und insbesondere hohen Erträge aus. Bei uns finden Sie ausschließlich Solarmodule auf Basis von monokristallinem Silizium, da ihr Wirkungsgrad mit 18-22 Prozent deutlich höher ist, als bei polykristallinen Solarmodulen.

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EEG 2023 – Die wichtigsten Änderungen für Photovoltaikanlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem Jahr 2000 die Basis für die deutsche Energiewende. Damals wurde festgelegt, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt ins Stromnetz eingespeist wird und Erzeuger dafür eine Vergütung erhalten.
Damals nur einige wenige Seiten lang, umfasst das EEG mittlerweile über 100 Paragrafen. Die neuesten Änderungen, die unter anderem Verbesserungen für private Anwender bringen, gelten seit Januar 2023.

Hier die wichtigsten Infos im Überblick:
• Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung, die Vergütungshöhe bleibt 2023 verbindlich bestehen.
• Umsatzsteuer von 0 % für private PV-Anlagen
• 70 % Regel für Neuanlagen wird abgeschafft.
• Nun können auch zwei Anlagen auf einem Dach angemeldet werden. Alternativ können Solarmodule auch im Garten aufgestellt werden und werden vom Staat gefördert.
• Vereinfachung bei der Steuer.
• Vereinfachung des Netzanschlusses.
• Regelungen zur Begünstigung von Mieterstrom.

Ziel des EEG ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu fördern. In diesem Jahr sollen 9 GW an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. Bis 2026 sollen es sogar 22 GW sein – ob dieses ambitionierte Ziel zu erreichen ist, bleibt abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass viele neue Solaranlagen in Deutschland errichtet werden sollen. Rund die Hälfte davon ist auf Hausdächern geplant, die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen gebaut werden.

Weniger Bürokratie und Steuern
Ein weiteres Ziel der EEG-Ergänzung war es, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von PV-Anlagen zu minimieren. So werden Einnahmen aus der Photovoltaik sowie Entnahmen für die eigene Versorgung nun steuerfrei – dies gilt für Einfamilienhäuser bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp, für Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp und bis zu einer Gesamtmenge von 100 kWp.
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie dazugehörigen Komponenten sowie Speicher wird keine Umsatzsteuer erhoben. Hierzu haben wir Ihnen weitere Informationen in unserem Blog zusammengefasst.
Ein Tipp: Private PV-Betreiber können sich bei Anlagen mit bis zu 30 kWp nun auch von Steuerhilfevereinen unterstützen lassen.
Höhere Vergütungssätze:
Bereits seit Sommer 2022 gelten neue Vergütungssätze für Solaranlagen. Dabei wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen unterschieden. Es gilt: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Größere Anlagen erhalten ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Anlagen mit Volleinspeisung wiederum erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Dafür muss die Anlage jedoch auch entsprechend als Volleinspeise-Anlage beim Netzbetreiber gemeldet werden. Um von den neuen Vergütungssätzen profitieren zu können, müssen Nutzer dies jeweils bis zum 01.Dezember des Vorjahres an den Netzbetreiber melden.
0% Steuersatz auf Photovoltaik-Anlagen
Im Dezember 2022 wurden steuerliche Änderungen im Jahressteuergesetz vorgenommen, welche die Photovoltaikbranche betreffen. Neu dabei ist ein 0 % Steuersatz für die Umsatzsteuer. Dieser kann beispielsweise bei einem Kauf von Photovoltaik-Anlagen angewendet werden.

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